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Datum: 19.05.2020

Appell zu „Vatertag“ im Harlingerland: Regeln einhalten

Der Landkreis Wittmund und die Polizei Wittmund weisen darauf hin, dass auch am nächsten Donnerstag (Christi Himmelfahrt) die geltenden Abstands- und Hygieneregeln sowie die Regelungen für den Betrieb der Gastronomie gemäß der aktuellen niedersächsischen Verordnung weiterhin strikt eingehalten werden müssen. Dazu haben heute Landrat Holger Heymann und der Wittmunder Polizeichef Lars Zengler zudem bei Facebook eine kurze Videobotschaft als Appell zur Vernunft an alle gerichtet, die den Vatertag klassisch feiern wollen. Die Polizei werde umfangreich kontrollieren, kündigte Zengler an. Landrat Holger Heymann mahnt zur Vernunft: Die Infektionszahlen im Landkreis Wittmund seien derzeit niedrig, und das solle auch so bleiben, so der Verwaltungschef.

Im Zusammenhang mit dem Feiertag am Donnerstag, 21.5.2020, wird nochmals auf die folgenden Regelungen der Verordnung hingewiesen.

Folgende Abstandsregeln im öffentlichen Raum sind einzuhalten:

  • Jede Person darf sich im öffentlichen Raum nur mit Personen des eigenen Hausstandes und den Personen eines weiteren Hausstandes aufhalten. Somit sind die sonst üblichen Bollerwagentouren in diesem Jahr auf Gruppen, die aus maximal zwei Hausständen bestehen dürfen, beschränkt.
  • Es gilt ein Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören oder auch dem weiteren Hausstand, mit dem man unterwegs ist.

Für den Gastronomiebereich gilt zusätzlich:

  • Alle öffentlichen Veranstaltungen sind untersagt.
  • Der Verzehr von Speisen muss überwiegen, d.h. ein Verkauf ausschließlich von Getränken ist nicht gestattet. Kneipen, Bars und ähnliche Betriebe müssen somit geschlossen bleiben.
  • Es dürfen maximal 50% der zugelassenen Sitzplätze belegt sein.
  • Selbstbedienung ist nicht erlaubt.
  • Der Betreiber hat die Kontaktdaten der Gäste, sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens zu dokumentieren.
  • Abstands- und Hygieneregeln sind umzusetzen.

Der Landkreis und die Polizei appellieren an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger. Sie weisen aber auch darauf hin, dass Verstöße gegen die Verordnung konsequent geahndet werden. Um die Einhaltung der geltenden Regeln und Vorschriften überprüfen zu können, hat die Polizei in Wittmund ihre Präsenzstreifen sowohl mit eigenen als auch externen Kräften verstärkt.

Ein Fehlverhalten von Gästen schade zudem nicht nur den Betroffenen selbst, sondern unter Umständen auch den Gastronomen. Sollte es vor Betrieben zu großen Menschenansammlungen kommen, so dass Abstandsregelungen nicht mehr eingehalten werden, könne der Gastronomiebetrieb sofort untersagt werden.

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