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Datum: 26.05.2020

Vorsichtige Öffnung der Kreisbehörde nach Schließung wegen Corona-Pandemie

In Übereinstimmung mit den Regelungen für die kommunalen Rathäuser im Wittmunder Kreisgebiet wird auch die Kreisverwaltung ihre Ämter in Wittmund nach einer mehrwöchigen Schließung (seit dem Monat März) wieder für den Publikumsverkehr grundsätzlich öffnen. Das kündigt der Landkreis Wittmund an. Die Wieder-Eröffnung gilt ab dem 2. Juni, dem Dienstag nach Pfingsten. Die Zugangsbeschränkungen zu den Verwaltungsgebäuden während der normalen Bürostunden (je nach Amt) sind dann wieder aufgehoben. Weiterhin wird zum Schutz aller an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, ihre Anliegen nach Möglichkeit telefonisch oder per E-Mail zu klären und - soweit möglich - im Vorfeld Termine mit den jeweiligen Sachbearbeitern zu vereinbaren.

„Es macht für uns absolut Sinn, die während der Schließung eingeübten Verfahren weitestgehend in die neue Corona-Normalität zu übernehmen“, sagt etwa der Wittmunder Landrat Holger Heymann und hofft auf die Einsicht der Menschen. Im Zuge der Lockerungen nach dem Stillstand gehe es nun darum, Abstände einzuhalten und neue technische Wege zu nutzen, direkte Kontakte weiter zu vermeiden - soweit möglich.

Die Bürger werden gebeten, bei unabwendbaren Behördenbesuchen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. In den Verwaltungsgebäuden des Landkreises Wittmund sind zudem an zentralen Orten Desinfektionsspender installiert worden. Wo direkter Kundenverkehr ist, gibt es zudem meist Spuckschutzwände aus Plexiglas, um die Mitarbeiter des Kreises zu schützen.

Besonders reger Kundenverkehr herrscht unter anderem täglich in der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises, Gebäude II (Altes Krankenhaus). Die Zulassungsstelle öffnet ebenfalls zum 2. Juni. Bereits an die Kunden vergebene Termine bleiben bestehen. Durch die bereits vergebenen Termine ist die Zulassungsstelle ausgelastet. Ab Dienstag nach Pfingsten wird der Zugang zur Zulassungsstelle durch eine eigens bestellte Security-Kraft gesteuert. Kunden mit Terminen, die die Zulassungsstelle aufsuchen, werden vorrangig bedient. Kunden ohne Termin sind gut beraten, erst frühestens ab dem 15.06.2020 die Zulassungsstelle aufzusuchen. Andernfalls laufen sie Gefahr, lange warten zu müssen oder gar nicht bedient zu werden. Auch die Ausländerbehörde wird regelmäßig von einer Vielzahl von Personen aufgesucht. Zum Schutz der Kundschaft, und um lange Wartezeiten in den Räumlichkeiten zu vermeiden, ist in diesem Bereich eine vorherige Terminabsprache bei den zuständigen Sachbearbeitern zwingend notwendig. Personen, die keinen Termin vereinbart haben, können nicht bedient werden und werden aufgefordert, zunächst einen Termin zu vereinbaren.

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