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Datum: 27.05.2020

Klare Regeln für Öffnung der Sporthallen des Kreises für den Vereinssport

Der Landkreis Wittmund stellt ab sofort seine Sporthallen (Dreifachsporthalle Esens, Dreifachsporthalle und Sportzentrum KGS Wittmund, Dreifachsporthalle BBS Wittmund, Finkenburgsporthalle Wittmund, Sporthalle in der Oberschule Westerholt, Dreifachsporthalle Friedeburg) wieder für die Nutzung durch die Vereine zur Verfügung. Rechtliche Grundlage ist die aktuell geltende Verordnung des Landes Niedersachsen über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 22. Mai 2020, die eine Nutzung wieder zulässt.

Nicht genutzt werden dürfen allerdings weiterhin nicht die jeweiligen Umkleideräume und die Duschen. Das Land Niedersachsen hat außerdem angekündigt, dass den Vereinen sowie den Sportlerinnen und Sportlern auch wieder Hilfestellungen in Form von FAQs an die Hand gegeben werden, die im Internet zu finden sind.

Ergänzend zu den Landesvorgaben und den Regelungen der Benutzungsordnung für Schulräume und Sportstätten des Landkreises weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass die Vereine ein Hygienekonzept zu erstellen haben, in dem die geltenden Abstandsregelungen sowie die einzuhaltenden Hygienevorschriften beschrieben werden. Die vom Deutschen Olympischen Sportbund herausgegebenen und ebenfalls beigefügten sogenannten zehn Leitplanken sind dabei zu beachten. Das Hygienekonzept ist den Übungsleiterinnen und –leitern als Nutzungsvorgabe an die Hand zu geben. Diese haben zudem eine Anwesenheitsliste zu führen, in der die Kontaktdaten sowie die Uhrzeit der Nutzung der Sporthalle vermerkt werden, um bei Bedarf gegenüber dem Gesundheitsamt des Kreises Infektionsketten nachweisen zu können. Diese Aufzeichnungen sind drei Wochen lang aufzubewahren.

Achtung: Der Landkreis stellt für die Nutzer der Hallen keine Hände- und Flächendesinfektionsmittel bereit. Diese sind von den Nutzern jeweils selbst mitzubringen. Für die Einhaltung aller Regeln sind ausschließlich die Vereine verantwortlich, die die Sporthallen nutzen.

Alle Nutzungszeiten, die jeweilig ausgeübte Sportart einschließlich der Kontaktdaten der Übungsleiter für die Sporthallen in Wittmund und in der Oberschule Westerholt sind bei der Kreisverwaltung Andrea Hombach bzw. vertretungsweise Ralf Borowski mitzuteilen.

Die Nutzungszeiten einschließlich der Sportart sowie die Kontaktdaten der Übungsleiter für die Dreifachsporthalle in Friedeburg sind der Gemeinde Friedeburg mitzuteilen.

Wegen der besonderen Fluchtwegsituation in der Dreifachsporthalle Esens gilt für diese Halle folgende Regelung:
Die Nutzungszeiten einschließlich der Sportart sowie die Kontaktdaten der Übungsleiter sind der Samtgemeinde Esens mitzuteilen. Die dortigen Umkleideräume dürfen ausschließlich als Fluchtwege genutzt werden. Der Gymnastikraum kann nicht genutzt werden. Der Besuchereingang ist als Zugang in die Halle zu nutzen.

Die aufgeführten Hallen bleiben an Pfingsten sowie an den Wochenenden geschlossen. Hiervon können lediglich in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zugelassen werden. Insgesamt werden alle Sportlerinnen und Sportler gebeten, zu überlegen, ob sportliche Aktivitäten im Außenbereich grundsätzlich der Hallennutzung vorgezogen werden können.

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