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Datum: 09.06.2020

Landrat appelliert: Tragen Sie Mund-Nase-Bedeckung in den Bussen

Bundesweit sind seit dem 27. April 2020 in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, und somit auch in allen Bussen im Landkreis Wittmund, die Fahrgäste per behördlicher Anordnung aufgrund der laufenden Corona-Pandemie verpflichtet, eine Mund-Nase-Abdeckung zu tragen. In den letzten Tagen häufen sich allerdings bei der Kreisverwaltung Beschwerden und Eingaben darüber, dass insbesondere in den Bussen, die überwiegend von Schülerinnen und Schülern genutzt werden, dieser Verpflichtung nicht immer nachgekommen wird. Bemängelt wird auch, dass die Bedeckungen zum Teil während der Fahrt abgenommen werden.

„Ich appelliere an alle Eltern, Ihre Kinder dazu anzuhalten, zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer dieser Verpflichtung nachzukommen“, sagt daher Landrat Holger Heymann, er rät: „Da in den vergangenen und in den kommenden Wochen immer mehr Schülerinnen und Schüler nach dem völligen Lockdown im Zuge der Lockerungen wieder am regulären stationären Unterricht teilnehmen, kann in den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht immer der vorgegebene Mindestabstand eingehalten werden. Auch sollten freie Sitzplätze so genutzt werden, dass der größtmögliche Abstand eingehalten werden kann“.

Die beauftragten Busunternehmen im Landkreis Wittmund werden beim Einstieg in den Bus weiterhin das Tragen einer Mund-Nase-Abdeckung kontrollieren. Auch durch das Anbringen von eindeutigen Hinweisschildern mit der Bitte, dass auch Mitfahrende auf Ihren „Sitznachbarn“ achten sollen, soll auf die Einhaltung der Regeln aufmerksam gemacht werden. Der Landkreis Wittmund weist ferner darauf hin, dass die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch in den Fahrzeugen verpflichtend ist, die vom Landkreis im Rahmen der organisierten Taxiverkehre beauftragt werden.

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