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Datum: 17.06.2020

Kreis hat Regressansprüche gegenüber Planungsbüro geltend gemacht

Die Kreisverwaltung Wittmund hat dem Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e.V. heute, Mittwoch (17.6.20), einen gestern vorgelegten Fragenkatalog zu den bekannten Fehlplanungen beim Bau des Busbahnhofs in Friedeburg (für Busse der 15-Meter-Klasse zu klein dimensioniert) umgehend beantwortet. Das Antwortschreiben an den Steuerzahler-Bund geht heute noch in Richtung Hannover heraus. In der Anfrage hatte dieser sich umfassend nach Details der Planung erkundigt und den finanzielle Auswirkungen für den Steuerzahler gefragt.

Die Antworten der Kreisverwaltung beruhen auf den bisherigen Erkenntnissen, dass ein eigens mit der Planung und Umsetzung beauftragtes Fachbüro Fehler gemacht hat. Nacharbeiten der ausführenden Baufirma haben zu zusätzlichen Kosten von rund 80.000 Euro geführt, die nach Ansicht der Kreisverwaltung vom Planungsbüro zu tragen sind. Das Planungsbüro hat Fehler eingestanden und den Schaden der Versicherung gemeldet. Der Landkreis Wittmund hat die Regressansprüche gegen das Planungsbüro bereits geltend gemacht.

Die Bauarbeiten am Friedeburger Busbahnhof sind soweit abgeschlossen und stehen kurz vor der Endabnahme. Eine vollständige Nutzung der neuen Anlage bei der Friedeburger Schule wird zum Fahrplanwechsel ab dem 27.08.2020, also nach den niedersächsischen Sommerferien, erfolgen. „Ich hoffe, dass das unselige Kapitel damit nun abschließend beendet wird“, erklärte der Wittmunder Landrat Holger Heymann, der seine Verwaltung in Schutz nimmt. Der Fehler sei nun einmal eindeutig beim Planer zu suchen. Da beiße die Maus keinen Faden ab.
In Friedeburg sei ein sehr moderner und barrierefreier Busbahnhof entstanden, wenn auch mit Nacharbeiten und sozusagen im zweiten Anlauf. Heymann: „Das hätten wir uns, dem Planer und den Nutzern natürlich gern erspart.“ Der Schaden für den Landkreis und somit den Steuerzahler halte sich aber noch in Grenzen.

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