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Datum: 24.10.2019

Baum- und Strauchschnitt: Straßensammlung im Kreisgebiet beginnt am 4. November

Die Abfallwirtschaft des Landkreises Wittmund weist darauf hin, dass auch in diesem Herbst wieder eine Abfuhr des anfallenden Baum- und Strauchschnitts im gesamten Kreisgebiet durchgeführt wird. Dieser wird in der Zeit vom 4. bis zum 15. November per Straßensammlung vom beauftragten Entsorgungsunternehmen Nehlsen abgefahren. Die genauen Termine sind dem Abfuhrplan zu entnehmen.
Die Abfallwirtschaft bittet die Kreisbewohner darum, den Baum- und Strauchschnitt am Tag der Abholung jeweils bis um 6 Uhr morgens gut sichtbar an den Straßenrand zu legen. Ferner sind folgende Hinweise und Regeln bei der Baum- und Strauchabfuhr unbedingt zu beachten:
• Der gebündelte, nicht verpackte Baum- und Strauchschnitt muss gut sichtbar so an den Straßenrand gelegt werden, dass niemand gefährdet, behindert oder belästigt wird.
• Es dürfen keine Säcke verwendet werden.
• Die Äste bzw. Bündel müssen mit einem verrottbarem Band zusammengebunden werden, wobei die einzelnen Bündel nicht schwerer als 35 Kilogramm sein dürfen und eine Länge von 1,50 Metern nicht überschreiten sollen.
• Baumwurzeln mit einem Durchmesser von mehr als 25 Zentimetern sowie Äste und Stämme mit einer Dicke von mehr als 15 Zentimetern Durchmesser werden ebenfalls nicht mitgenommen.
• Gras, Moos, Laub und sonstige Gartenabfälle gehören nicht zum Baum- und Strauchschnitt und werden somit auch nicht abgefahren.
Da es nicht verhindert werden kann, dass nach der Abfuhr des Baum- und Strauchschnitts einige Kleinteile des Materials zurückbleiben, werden die Gartenbesitzer gebeten, die Straßen und Gehwege anschließend wieder zu reinigen. Sollten noch Fragen zur Baum- und Strauchschnittabfuhr aufkommen oder werden sonstige Informationen zur Abfallentsorgung benötigt, steht die Abfallberatung des Landkreises Wittmund unter Telefon 04462/861230 gerne für Auskünfte zur Verfügung.

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