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Datum: 14.07.2022

Nächste Stufe: Ausgediente Elektrogeräte müssen seit dem 1. Juli vom Handel zurückgenommen werden

Wie die Abfallberatung des Landkreises Wittmund mitteilt, können Verbraucherinnen und Verbraucher seit dem 1. Juli 2022 ihre ausgedienten Elektrogeräte auch bei vielen Lebensmitteleinzelhändlern kostenlos abgeben. Politisches Ziel ist es, die Sammelquote zu verbessern und mehr Geräte und ihre wertvollen Inhaltsstoffe und Ressourcen zu recyceln. Für kleine Elektro-Altgeräte, wie Handys oder Taschenlampen, gilt dies unabhängig vom Neukauf eines Produkts - für größere Altgeräte ist dies beim Kauf eines entsprechenden Neu-Gerätes möglich. Die Bundesregierung will so flächendeckend die Zahl an alltagsnahen Rücknahmestellen erhöhen und es so den Verbrauchern leichter machen, ihre noch werthaltigen Altgeräte abzugeben. Sie sollen stärker als bisher recycelt werden. Noch immer lagern Millionen alter Handys, Taschenlampen oder Elektrorasierer vergessen in Schubladen oder Schränken deutscher Haushalte. Oft sind sie nicht mehr reparierbar und gehören somit in eine fachgerechte Entsorgung. Nur wenn Altgeräte ordentlich gesammelt werden, können Schadstoffe verlässlich gesichert und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden. Daher werden leicht erreichbare Sammelstellen benötigt. Supermärkte und Discounter bieten dafür die besten Voraussetzungen. So können die Menschen ihre Elektroaltgeräte einfach beim Wocheneinkauf dort abgeben.

Zum weiteren Hintergrund: Rund 86 Prozent der gesammelten Elektro-Altgeräte wurden im Jahr 2019 recycelt. Allerdings wurden im selben Jahr nur rund 44 Prozent der in Verkehr gebrachten Elektro-Altgeräte auch wirklich eingesammelt. Grund dafür sind unter anderem die als zu kompliziert oder unverständlich empfundenen Rückgabemöglichkeiten. So belegen auch die aktuellen Zahlen der repräsentativen Umfrage des Plan E-Trendbarometers (im Auftrag der Stiftung Elektro-Altgeräte Register; stiftung ear), dass sich die Bevölkerung mehr Entsorgungsmöglichkeiten in der näheren Umgebung wünscht.

Um diese Menge weiter zu steigern, erweiterte nun die Bundesregierung mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes die bereits für Händler von Elektrogeräten bestehenden Rücknahmepflichten auf Discounter, Supermärkte und weitere Lebensmitteleinzelhändler.

Voraussetzung ist, dass deren Gesamtverkaufsfläche dieser Händler mindestens 800 Quadratmeter beträgt und sie selbst mehrmals im Jahr oder gar dauerhaft Elektrogeräte anbieten. Hierfür reicht auch bereits der regelmäßige Verkauf von Lampen aus (z.B. LED). Künftig sollen bis zu drei Elektro-Altgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern auch dort abgeben werden können. Diese Regel gilt unabhängig vom Neukauf eines Artikels und auch für Produkte, die vorher nicht in diesem Laden oder von derselben Handelskette gekauft wurden.

Alles, was größer als 25 Zentimeter ist, kann nur dann im Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden, wenn dort ein vergleichbares Produkt gekauft wird, zum Beispiel im Rahmen einer Verkaufsaktion. Der Vorstand der stiftung ear, Alexander Goldberg, meint dazu: „Der Bevölkerung steht damit ab sofort eine Vielzahl an neuen Rückgabemöglichkeiten zur Verfügung. Essentiell ist dabei allerdings, dass der Handel der Bevölkerung diese Möglichkeiten auch nahebringt, damit die E-Schrott-Rückgabe wirklich einfacher wird.“ Wichtig ist auch, so die Kreisverwaltung, dass alle Sammelstellen einheitlich gekennzeichnet sind und auf diese Weise schnell von den Verbraucherinnen und Verbrauchern erkannt werden können. Hierfür stellt die stiftung ear ein einheitliches Logo zur Verfügung.

Die Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes war bereits am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Nun ist die Übergangsfrist von sechs Monaten abgelaufen. Über die verbesserte Sammlung hinaus will die Bundesregierung sicherstellen, dass die getrennt gesammelten Altgeräte hochwertig recycelt und Schadstoffe vermehrt aus dem Stoffkreislauf ausgeschleust werden. Hierzu hat das Bundeskabinett 2021 die Behandlungsverordnung beschlossen, sie ist ebenfalls Anfang 2022 in Kraft getreten. Erstmals werden darin auch Photovoltaik-Module erfasst und Regeln für deren Recycling aufgestellt.

Weitere Informationen zu diesem und zu allen anderen abfallwirtschaftlichen Themen erhalten die Kreisbewohner und Gäste beim Landkreis Wittmund während der Bürozeiten unter den Telefonnummern 04462-861230 bzw. 861252 oder direkt im Internet unter www.abfallwirtschaft.wittmund.de.

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