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Datum: 28.07.2020

Einschulungsuntersuchungen in diesem Jahr unter besonderen Vorzeichen

Die andauernde Corona-Pandemie hat in diesem Jahr in nahezu allen Lebensbereichen zu Veränderungen geführt. Auch die Schuleingangsuntersuchungen, die jedes Jahr regelmäßig im Dezember des Vorjahres für den nächsten Einschulungsjahrgang beginnen, waren davon betroffen. Bis zum 13.03.2020 wurden durch die Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes Wittmund bereits 320 der 587 im Sommer 2020 schulpflichtig werdenden Kinder untersucht, so die Kreisverwaltung. Aufgrund des „Lock-Down“ pausierten dann die Einschulungsuntersuchungen. Ab dem 27.04.2020 - und damit bereits vor Wiedereröffnung der Schulen und der Regelbetreuung in den Kindertagesstätten - wurden 83 der verbleibenden 267 Kinder untersucht.

Dabei wurde von den Schulleitungen zuvor eine Auswahl der zu untersuchenden Kinder getroffen: nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten und – mit deren Zustimmung – nach Einschätzung der betreuenden Kindertagesstätten. So erfolgte in all den Fällen eine Beratung zur Schulfähigkeit, in denen sie erwünscht oder pädagogisch ratsam war.

Normalerweise umfasst die vom Land Niedersachsen vorgesehene Einschulungsuntersuchung neben der Beurteilung der Schulfähigkeit auch ein umfassendes Gesundheitsscreening mit Hörtest, Sehtest und weiteren Untersuchungen. Ein gutes Sehen und Hören stellt nämlich eine elementare Voraussetzung für ein gutes schulisches Lernen dar. Das Gesundheitsamt Wittmund möchte daher den Hörtest sowie den Sehtest für alle 267 nicht oder nur teilweise untersuchten Kinder nachholen. Hierfür werden die Mitarbeiterinnen ab Mitte September in die Grundschulen des Landkreises Wittmund fahren und im Rahmen des Schulvormittags eine kindgerechte Überprüfung durchführen. Sollten sich Auffälligkeiten ergeben, werden die Erziehungsberechtigten schriftlich informiert.

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