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Datum: 25.08.2020

Verwaltungsgericht weist Eilantrag von Klägern gegen begonnenen Edeka-Neubau in Esens zurück

Landkreis erklärt: Es kann weitergebaut werden

Kein Baustopp für den Edeka-Markt in Esens (ehemals Boni): Einen Eilantrag zweier Nachbarn hat das Verwaltungsgericht in Oldenburg per Beschluss abgelehnt. Damit kann der begonnene Neubau fortgesetzt werden. Das teilt die Kreisverwaltung Wittmund aktuell mit.

Wie der Landkreis Wittmund dazu weiter ausführt, wurde der beantragte Neubau des Edeka-Marktes in Esens Ende Mai durch seine Baubehörde genehmigt. Hiergegen wandten sich zwei Nachbarn mit einem sogenannten Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Oldenburg. Sie sahen den entsprechenden Bebauungsplan der Stadt Esens als unwirksam an. Vor allem würden ihre Rechte durch den neuen vergrößerten Einkaufsmarkt verletzt, argumentierten die Anwohner. Sie befürchteten insbesondere negative Auswirkungen auf ihre private Wohnsituation.

Vom Verwaltungsgericht wurde dieser rechtlichen Einschätzung der beiden Antragsteller nicht gefolgt. Vielmehr sah es keine „drittschützenden bauplanungs- oder bauordnungsrechtliche Vorschriften durch die Baugenehmigung verletzt“ und wies daher die gestellten Anträge als unbegründet zurück. Die Nachbarn müssten gegen sich gelten lassen, so die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg, dass sich dort bereits seit mehreren Jahrzehnten ein Einkaufsmarkt befinden würde. Hierdurch sei bereits eine „prägende Wirkung für das Gebiet“ gegeben.

Auch unter Berücksichtigung des zukünftig zu erwartenden Lärms sei der neue Edeka-Markt nicht rücksichtslos. Mittels eines Lärmgutachtens war nachgewiesen worden, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Lärmwerte eingehalten würden. Hiervon hatte die Bauaufsicht des Landkreises ganz wesentlich die beantragte Baugenehmigung durch den Bauherrn abhängig gemacht.

In der Konsequenz hat das Oldenburger Gericht damit die Baugenehmigung als rechtmäßig bewertet. Für Edeka folgt daraus, dass am neuen Esenser Einkaufsmarkt wie geplant weitergebaut werden darf.

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