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Datum: 16.09.2020

Kreisweiter Termin für Brauchtumsfeuer nun nach Erntezeit am 24. Oktober

Der Landkreis Wittmund und die Kommunen im Wittmunder Kreisgebiet haben sich auf Sonnabend, 24. Oktober, als den zentralen Nachholtermin für das diesjährige Osterfeuer verständigt. Ausnahmsweise dürfen im Zeitkorridor zwischen 10 und 17 Uhr dann überall im Kreisgebiet die aufgeschichteten Reisighaufen als Traditionsfeuer abgebrannt werden. Auf die Festlegung des Termins im Spätherbst hatten sich die Handelnden mit den Vertretern der Landwirtschaft seinerzeit im Frühjahr geeinigt, als man sich mit den Auswirkungen der Coronavirus-Infektion konfrontiert sah und die damals geltenden Landesverordnungen keinen Spielraum für Treffen an Osterfeuern ließen.

Landrat Holger Heymann ist froh, dass die Osterfeuer in diesem Jahr überhaupt durchgeführt werden können. „Für die Landwirte ist der Termin optimal, da dann die Ernte überwiegend eingefahren sein wird.“ Sie seien ein wichtiger Faktor bei der Pflege der weitgehend von Wallhecken geprägten Landschaft im Landkreis Wittmund. Und so könne man auch den Erntedank als Brauchtum feiern. Zustimmung herrscht bei LHV-Präsident Manfred Tannen und dem Kreisvorsitzenden Günter Lüken: „Wir sind dankbar, dass wir den Termin gemeinsam abstimmen konnten und somit auf die Belange der Landwirtschaft Rücksicht genommen wird.“ Das zeichne das Miteinander im Landkreis Wittmund aus.

Nach wie vor gilt aber die derzeitige Landesverordnung in Niedersachsen: Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit dürfen nicht mehr als 10 Personen umfassen. Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. bei Angehörigen aus einem oder einem weiteren Haushalt, dann können sich auch mehr Personen treffen. Diese Regelung gilt auch für die Osterfeuer in diesem Jahr. Darauf weist der Landkreis ausdrücklich hin.

Anmeldungen für die Osterfeuer im Landkreis Wittmund nehmen die Samtgemeinden Holtriem und Esens sowie die Gemeinde Langeoog entgegen. Keine Anmeldepflicht besteht jeweils in der Stadt Wittmund und in der Gemeinde Friedeburg. In der Gemeinde Spiekeroog findet dieses Jahr gar kein Osterfeuer statt.

Weitere Hinweise und Tipps zum Abbrennen der Osterfeuer im Landkreis Wittmund, die zu beachten sind, kommen auch aus den anderen beteiligten Fachämtern der Kreisverwaltung: So sind nur Feuer zulässig, die der Brauchtumspflege dienen, so der Hinweis der Abfallwirtschaft des Landkreises Wittmund. Das umsichtige und verantwortungsbewusste Abbrennen eines Brauchtumsfeuers schließt auch die sorgfältige Standortwahl ein. Die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit darf durch das Abbrennen nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden. Belange des Tierschutzes und des Naturschutzes sind zu berücksichtigen.

Wallhecken, geschützte Biotope wie Röhrichte und Uferbereiche dürfen weder durch das Brauchtumsfeuer selbst, noch durch die Veranstaltung beeinträchtigte werden. Ferner dürfen Brauchtumsfeuer im Bereich von Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsteilen und auf moorigem Untergrund nicht angezündet werden.

Die Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass nur trockene Pflanzenreste sowie Baum- und Strauchschnitt als Brauchtumsfeuer verbrannt werden dürfen. Altholz wie Türen, Schränke usw., Kunststoffe wie Plastiktüten und Autoreifen, aber auch andere Abfälle sind als Brennmaterial strikt verboten. Die untere Abfallbehörde des Landkreises Wittmund und auch die Polizeiinspektion Wittmund werden deshalb Kontrollen, sowohl im Vorfeld als auch danach, durchführen.

Zum Schutz von Tieren sind Brennhaufen erst kurz vor dem Anzünden aufzusetzen oder noch einmal umzuschichten. Es besteht die Gefahr, dass Vögel, Igel und andere Kleintiere, die das aufgeschichtete Brennmaterial als Versteck nutzen, nicht mehr rechtzeitig fliehen können, verbrennen oder Brandverletzungen erleiden. Auch im Herbst bieten entsprechende Haufwerke ideale Bedingungen als Habitat für viele Lebewesen.

Die Umweltbehörde gibt weiterhin folgende Sicherheitshinweise: Halten Sie wegen Rauch und Hitze sowie zur eigenen Sicherheit ausreichende Sicherheitsabstände (z. B. mindestens 100 Meter von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, mind. 50 Meter von öffentlichen Verkehrsflächen etc.) wobei die Windrichtung stets zu berücksichtigen ist. Vorsicht beim Anzünden. Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Risiko und sind nicht zulässig! Zum Entzünden eignet sich bestens trockenes Stroh oder Reisig. Brauchtumsfeuer dürfen bei starker Trockenheit oder starkem Wind nicht entzündet werden. Entsprechende Trockenheit kann durchaus auch im Herbst herrschen. Starke Trockenheit liegt ab Waldbrandgefahrenstufe 4 vor (amtliche Informationen sind unter www.dwd.de/waldbrand erhältlich). Starker Wind liegt bei deutlicher Bewegung von armstarken Ästen an Bäumen vor. Halten Sie eine ausreichende Zufahrt für die Feuerwehr und Rettungsdienste frei (d. h. einen Fahrweg von mind. 3,50 m Breite). Sollte Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren.

Das Brauchtumsfeuer (offenes Feuer) muss grundsätzlich auch von erwachsenen Personen beaufsichtigt werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann. Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr. Werden Personen belästigt oder Unregelmäßigkeiten bei der Beschaffenheit des Brauchtumsfeuers festgestellt, muss der Verantwortliche nicht nur mit einem Feuerverbot, sondern zudem mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Für den Fall, dass angemeldete Brauchtumsfeuer wegen schlechter Witterungsverhältnisse nicht abgebrannt werden können, ist es nicht möglich, dieses nachzuholen. In diesem Fall sind die allgemeinen Entsorgungsmöglichkeiten für Grünabfälle zu nutzen.

Im Landkreis Aurich haben sich die Beteiligten dieser Tage auf den gleichen Termin, den Sonnabend 24. Oktober 2020 für das Abbrennen der Brauchtumsfeuer geeinigt.

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