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Datum: 23.09.2020

Zwei Erörterungstermine zum Nachbetrieb mehrerer Windenergieanlagen

Auf zwei in Kürze stattfindende Erörterungstermine des Landkreises Wittmund weist die Kreisverwaltung hin. Es geht um zwei Erörterungsverfahren zu zwei Windparks im Kreisgebiet (Gemeinde Holtriem).

Am Donnerstag, 08.10.2020, um 16 Uhr wird in der Aula der Oberschule Westerholt der Antrag der Firma Windpark Norderland GmbH & Co. KG Blomberg/Neuschoo I für die Änderung des Nachtbetriebes von vier Windenergieanlagen im Windpark Südmoor, Samtgemeinde Holtriem, Gemarkung Neuschoo mit den Einwendern erörtert. Die Bekanntmachung über den Erörterungstermin wird auch in der am 30.09.2020 erscheinenden nächsten Ausgabe des Amtsblattes für den Landkreis Wittmund veröffentlicht. Daneben erfolgt zeitnah auch eine Veröffentlichung über die Internet-Seite des Landkreises Wittmund.

Aufgrund der Corona-Pandemie ist für die Teilnahme am Erörterungstermin eine Anmeldung per Konaktformular oder telefonisch (Durchwahl 04462- 861291) erforderlich.

Auf einen weiteren Erörterungstermin am Mittwoch, 11.11.2020, um 16 Uhr ebenfalls in der Aula der Oberschule Westerholt wird bereits jetzt, kurz vorher aber noch einmal gesondert hingewiesen. An diesem Termin wird der Antrag der Firma Windpark Norderland GmbH & Co. KG Ochtersum I-III für die Leistungserhöhung des Nachtbetriebes von zehn Windenergieanlagen im Windpark Ochtersum, Samtgemeinde Holtriem, Gemarkung West- und Ostochtersum mit den Einwendern erörtert.

Die Bekanntmachung hierzu wird in der am 30.10.2020 erscheinenden Ausgabe des Amtsblattes für den Landkreis Wittmund veröffentlicht. Auch hier erfolgt parallel zeitnah eine Veröffentlichung auf der Internet-Seite des Landkreises Wittmund. Eine Anmeldung zu diesem Termin ist ab dem 30.10.2020 möglich.

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