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Datum: 04.09.2023

Pläne des Bundeskabinetts stoßen in der Kreispolitik unisono auf breite Ablehnung und Unverständnis

Im jüngsten Wittmunder Kreisausschuss (30.8.23) sind Pläne des Bundeskabinetts, ab dem Jahr 2024 die Zuständigkeit zur Förderung junger Menschen unter 25 Jahren von den Jobcentern (SGB II; Bürgergeld) auf die Agenturen für Arbeit (SGB III) zu übertragen, unisono auf breite Ablehnung und Unverständnis gestoßen. Die Kreispolitiker der beiden Gruppen Rotgrün plus sowie von CDU und FDP wollen jetzt über die hiesigen Wahlkreis-Bundestagsabgeordneten Anne Janssen (Wittmund) und Siemtje Möller (Varel) versuchen, diese Reformpläne – es sollen bundesweit 900 Millionen Euro umgeschichtet werden – zu stoppen. Zuvor hatte die Wittmunder Jobcenterleiterin Claudia Lütkemeyer den Kreispolitikern die absehbaren Folgen für den Landkreis Wittmund und die bisher erfolgreiche, vielschichtige Netzwerkarbeit mit arbeitslosen Jugendlichen im Kreisgebiet vor Augen geführt. Betroffen wären davon im Kreisgebiet etwa knapp 500 Jugendliche in den hiesigen Bedarfsgemeinschaften, die vom vierköpfigen Team „u25“ im Jobcenter mit ganzheitlichem Coaching betreut werden. Sollten die Reformpläne des Bundes umgesetzt werden, ist nicht nur die im Jahr 2021 unter Federführung des Landkreises aufgebaute Jugendberufsagentur (JBA) mit Sitz an den Berufsbildenden Schulen in Wittmund überflüssig. Auch das Projekt der Jugendwerkstatt, gemeinsam mit der Volkshochschule (VHS) betrieben (Holz/Bootsbau; Hauswirtschaft/Ernährung; Metall), würde dann nicht mehr finanziell unterstützt. Gerade hier sollen Jugendliche mit Problemen kleinteilig und schrittweise an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Und auch die mit der VHS durchgeführte Maßnahme zum Erwerb des Hauptschulabschlusses könnte nicht mehr durch das Jobcenter finanziert werden. Das gesamte bestehende Netzwerk mit Schnittstellen zu Angeboten etwa der Schuldnerberatung und der Diakonie wäre bedroht. Lütkemeier sagte deutlich: „Als Fazit kann nur festgestellt werden, dass grundlegende Säulen der Sozialpolitik (Hilfen aus einer Hand, Bürgernähe, Begegnung auf Augenhöhe, Abbau von Bürokratie) aufgrund von haushaltärischen Zwängen aufgegeben werden. Welche gesellschaftspolitischen Folgen dies haben wird, wird erst langfristig erkannt werden“.

Aber nicht nur die Entlastung des SGB II-Budgets durch den geplanten Rechtskreiswechsel führt im Landkreis Wittmund zu erwartbaren Nachteilen, wie soeben beschrieben. Auch die geplante generelle Kürzung des Eingliederungstitels führt für den Landkreis Wittmund und sein Jobcenter zu zählbaren Nachteilen, schlüge sich dies mit rund 260.000 Euro Mindereinnahmen im Jahr 2024 nieder.

Landrat Holger Heymann berichtete, dass der Niedersächsische Landkreistag versuchen werde, über den Spitzenverband Deutscher Landkreistag in Berlin korrigierenden Einfluss auf die Pläne zu nehmen, die aus dem Bundesarbeitsministerium von Hubertus Heil stammen – und vor allem auch bei Fachleuten auf breite Ablehnung stoßen.

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