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Datum: 12.10.2020

Klare Regeln aus dem Krisenstab für Planungen zum Martinilaufen

Die kommunalen Spitzen und der Corona-Krisenstab (SAE) beim Landkreis Wittmund haben sich auf klare Regeln für das in Ostfriesland so beliebte Martinilaufen geeinigt. Das sind die abgestimmten Empfehlungen der hiesigen Behörden im Detail:

  • Die Martinisänger können wie gewohnt von Haus zu Haus ziehen
  • Singen Kinder aus mehreren Haushalten gemeinsam, sind die geltenden Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln einzuhalten
    1. Höchstens 2 Hausstände oder höchstens 10 Personen gemeinsam
    2. Der geforderte Abstand zwischen den Singenden und den Zuhörern muss jederzeit eingehalten werden
  • Es wird empfohlen, dass die Martinisänger vor der Haustür in ausreichend Abstand singen und nicht im Haus
  • Werden die Martinisänger dann noch hineingebeten, sollten von allen die Masken getragen werden
  • Bei Besuchen von Einzelhandelsgeschäften sind die dort geltenden Regeln zu beachten, also immer Abstand und Schutzmasken für die Martinisänger
  • Kindergärten und Schulen können ein gemeinsames Singen unter den im Kindergarten oder in der Schule sonst auch einzuhaltenden Regeln stattfinden lassen
  • Vereine und sonstige Organisationen können Gruppenaktionen nur dann veranstalten, wenn die Gruppe unter den sonst zu beachtenden Regeln in der Vereinsstätte zusammenkommt

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