Sprungziele
Inhalt

Datum: 23.12.2022

Testkäufe für den Jugendschutz derzeit in der Vorbereitung

Nach einer coronabedingten Pause plant der Landkreis Wittmund zusammen mit dem örtlichen Polizeikommissariat Wittmund im nächsten Jahr wieder eine verstärkte Kontrolle der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes im Kreisgebiet. Das kündigt die Kreisverwaltung in Wittmund an. Während der Verkauf von Bier, Wein und Sekt an Jugendliche ab einem Alter von 16 Jahren gesetzlich erlaubt ist, sieht es bei „hartem“, hochprozentigem Alkohol, wie etwa Branntwein oder Korn, ganz anders aus. Dieser Alkohol darf erst an Personen ab einem Alter von 18 Jahren verkauft werden.

Die Gewerbetreibenden mit entsprechendem Sortiment müssen daher im Zweifel durch Überprüfung des Alters ihrer Kunden sicherstellen, dass die geltenden Vorgaben des Jugendschutzgesetzes auch eingehalten werden. Geschieht dies nicht, drohen empfindliche Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Im Wiederholungsfall droht sogar eine Gewerbeuntersagung. „Es lohnt sich daher als Gewerbetreibender selbst oder durch das Personal beim Alter der Kunden zweimal hinzuschauen“, so die Kreisverwaltung.

Um die Einhaltung des Jugendschutzes bei den Gewerbetreibenden im Kreisgebiet zu kontrollieren, werden Jugendliche bei geplanten Testkäufen versuchen, Alkoholika in Läden und Geschäften zu kaufen. Es werden dabei kleine Läden, wie Kioske oder Tankstellen, aber auch Supermärkte und Discounter von den Teams aufgesucht. Im Anschluss an einen Testkauf werden die jeweiligen Gewerbetreibenden über die Kontrolle an sich und auch über das Ergebnis im Detail informiert. Sollte der Testkauf erfolgreich gewesen sein, so wird der Kauf rückgängig gemacht und ein Bußgeldverfahren gegen die Verantwortlichen eingeleitet.

Im Anschluss an die Testkaufaktion, für die derzeit die Vorbereitungen laufen, wird die Kreisverwaltung – wie in den Jahren vor der Pandemie – wieder über das erzielte Ergebnis berichten.

Direkt zum Ziel