Sprungziele
Inhalt

Datum: 01.11.2023

Testkäufe für den Jugendschutz

Landkreis Wittmund und Polizei planen weitere Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzes

Nachdem es im Monat Januar bereits eine Kontrolle zur Einhaltung des Jugendschutzes im Kreisgebiet gegeben hatte, plant der Landkreis Wittmund zusammen mit dem Polizeikommissariat Wittmund in diesem Jahre noch eine weitere Kontrollaktion im Kreisgebiet.

Während der Verkauf von „weichem“ Alkohol wie Bier, Wein und Sekt an Jugendliche ab einem Alter von 16 Jahren erlaubt ist, sieht es bei „hartem“, also hochprozentigen Alkohol wie z. B. Branntwein, Korn oder auch von Mix-Getränken (Whiskey/Cola etc.) ganz anders aus. Denn dieser Alkohol darf erst an Personen ab einem Alter von 18 Jahren verkauft werden. So will es das Gesetz. Im Zweifel müssen die Gewerbetreibenden daher beim Verkauf durch Überprüfung des Alters sicherstellen, dass die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes eingehalten werden. Es drohen, darauf weist die Kreisverwaltung hin, empfindliche Bußgelder bis zur Höhe von 50.000 Euro, wenn dies nicht geschieht. Im Wiederholungsfall kann sogar eine Gewerbeuntersagungsverfahren drohen. Es lohnt sich daher als Gewerbetreibender selbst oder durch das angestellte Personal beim Alter der Käufer zweimal hinzuschauen.

Um die Einhaltung des Jugendschutzes bei den Gewerbetreibenden im Kreisgebiet zu kontrollieren, werden Jugendliche testweise versuchen, Alkohol in Läden und Geschäften zu kaufen. Es werden dabei kleine Läden, wie Kioske oder Tankstellen, aber auch Supermärkte und Discounter verdeckt aufgesucht. Im Anschluss an einen Testkauf werden die Gewerbetreibenden dann über die erfolgte Kontrolle an sich und auch über das Ergebnis informiert. Sollte der Testkauf erfolgreich gewesen sein, so wird der Kauf wieder rückgängig gemacht und ein Bußgeldverfahren gegen die Verantwortlichen wird eingeleitet.

Zur Erinnerung: Bei der Kontrolle im Januar wurden bei immerhin zwölf von insgesamt 53 kontrollierten Betrieben Verstöße festgestellt. Dieses Ergebnis ist für den Landkreis Grund genug, jetzt nochmals die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu überprüfen, was er auch damals bereits angekündigt hatte. Im Anschluss an die Testkaufaktion wird erneut über die Stichproben berichtet.

Direkt zum Ziel