Sprungziele
Inhalt

Datum: 01.02.2021

Tipps für Winterbetrieb bei zugefrorenen Mülltonnen

Kaum ist der erste Frost des Winters da, bringt er neben Schnupfennasen und glatten Straßen noch ganz andere Probleme mit sich: Was etwa ist zu tun, wenn der Abfall in der Rest- oder Biotonne festfriert und diese dann von der Müllabfuhr nicht mehr vollständig geleert werden kann? Die Abfallberatung des Landkreises Wittmund kennt einige hilfreiche Tipps, heißt es seitens der Kreisverwaltung – und die wollen wir nicht für uns behalten.

Oft kommt die Müllabfuhr schon ganz früh am Morgen. Selbst wenn der Tonneninhalt im Lauf des Tages durch Sonneneinstrahlung und steigende Temperaturen wieder aufgetaut wird, so ist er zum Zeitpunkt der Leerung noch festgefroren. Die vom Landkreis beauftragten Abfuhrunternehmer sind nicht verpflichtet, den Inhalt jeweils individuell vom Tonnengrund zu lösen oder später für einen neuen Abfuhrversuch erneut vorbeizuschauen. Um aber zu vermeiden, dass es überhaupt zu den eingefrorenen Mülltonnen kommt, da gibt es durchaus ein paar einfache Tricks. Besonders groß ist die Gefahr des Einfrierens bei feuchten oder gar nassen Abfällen, die eingefüllt wurden. Deshalb sollten diese Abfälle dick in Papier (Zeitungspapier, Papiertüten) eingewickelt werden. Auch eine dicke Schicht Zeitungspapier auf dem Boden der Tonne und ein möglichst frostsicherer Standort (in der Garage oder nahe an der Hauswand) helfen vorbeugend, dass der Müll nicht total einfriert.

Ist der Inhalt aber schon eingefroren, dann kann er auch mit einem Spaten oder Stock aufgelockert werden. Wenn möglich, dann sollte die Tonne auch erst kurz vor der Leerung bereitgestellt werden und nicht bereits die ganze Nacht in Wind und Wetter draußen stehen.

Darüber hinaus wird hier auch darauf hingewiesen, dass Restmüll- und Biotonnen nur soweit befüllt werden dürfen, dass der Deckel nicht hoch steht. Insbesondere bei der Seitenladetechnik der Abfuhrfahrzeuge kann bei Behältern, die zu mehr als 100 Prozent gefüllt sind, während der Entleerung Material daneben fallen. Für die Beseitigung dieser Verunreinigungen ist der jeweilige Mieter oder Grundstückseigentümer verantwortlich. Besonders ärgerlich im Winter, wenn alles auch noch festfriert.

Weitere Informationen zur Abfallwirtschaft können Sie auch dem Internetauftritt der Kreisverwaltung unter der Adresse www.abfallwirtschaft.wittmund.de entnehmen.

Direkt zum Ziel