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Datum: 05.05.2020

Wissenschaftler untersuchen demnächst umfassend die Tierwelt am Ewigen Meer

Die Kreisverwaltung Wittmund weist die Bevölkerung auf geplante und unmittelbar bevorstehende wissenschaftliche Arbeiten am „Ewigen Meer“ (u.a. Gemeinde Holtriem) hin. Dort werden auch sensible Tierbestände untersucht und kartiert. Das bekannte und bei Naturliebhabern geschätzte Naturschutzgebiet (NSG) „Ewiges Meer, Großes Moor bei Aurich“ ist zum überwiegenden Flächenanteil bereits seit 1939 unter Schutz gestellt. 2019 wurde das NSG um einige weitere Flächen des an die EU gemeldeten Vogelschutzgebietes V05 erweitert. Die Schutzgebietsverordnung wurde zeitgleich überarbeitet und an von der EU geforderte Schutzvorschriften entsprechend der FFH-Richtlinie angepasst.

Darüber hinaus sind die zuständigen Kreisverwaltungen in Wittmund und Aurich verpflichtet, für das sensible Schutzgebiet – es handelt sich um einen einmalig vorkommenden Hochmoorsee - verbindliche Managementmaßnahmen festzulegen, um wertbestimmende Lebensraumtypen und Arten auf einem günstigen Erhaltungsniveau zu erhalten oder dieses wieder herzustellen.

Um über aktuelle Grundlagendaten für die Entwicklung wirkungsvoller Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu verfügen, werden im Bereich des Naturschutzgebietes, aber unter Umständen auch im Umfeld des Schutzgebietes, von biologischen Gutachterbüros in den kommenden Wochen und Monaten Daten über dort vorkommende Tierarten erhoben. Die Landkreise haben hierzu verschiedene fachkundige Büros beauftragt und den Firmen die notwendigen Genehmigungen zum Betreten sowie Befahren des Gebietes erteilt. Da dort zudem nacht- und dämmerungsaktive Arten erfasst und kartiert werden, finden diese für das weitere Verfahren wichtigen Erhebungsarbeiten entsprechend der Aktivität der Individuen auch nach Einbruch der Dunkelheit oder in den frühen Morgenstunden statt.

Die unteren Naturschutzbehörden der beiden Landkreise weisen in diesem Zusammenhang auf die bevorstehenden Tätigkeiten hin und bitten die Bevölkerung und vor allem Anlieger des Gebietes, die sich dort bewegenden Wissenschaftler und Kartierer nicht bei Ihrer Tätigkeit zu stören oder gar aufzuhalten. Gerade bei Fang- und Besenderungsarbeiten ist eine störungsfreie Tätigkeit erforderlich, da die mit Sendern ausgestatteten Tiere sofort nach deren Freilassung verfolgt werden müssen, um ihre Schlaf- und Ruheplätze ausfindig machen zu können.

Bei Fragen zu den durchgeführten Untersuchungen können sich Bürgerinnen und Bürger jedoch während der üblichen Bürozeiten gerne an die zuständigen Naturschutzbehörden in den Kreishäusern wenden.

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