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Datum: 25.10.2022

Zweckverband Veterinäramt JadeWeser: Änderung der Geflügelpest-Restriktionszonen in Wittmund und Friesland

Nach einem Vogelgrippeausbruch im Wangerland waren am 3. Oktober 2022 eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt worden. Nachdem die Bekämpfungsmaßnahmen planmäßig durchgeführt wurden, können nun ab Mittwoch, dem 26.10.2022, die strengeren Maßnahmen in der Schutzzone aufgehoben werden. Ab diesem Zeitpunkt gelten im gesamten 10-Kilometer-Radius die etwas erleichterten Bedingungen der Überwachungszone.

Zudem ist der Landkreis Wittmund nach einem Vogelgrippeausbruch in Großheide (Landkreis Aurich) von der Einrichtung einer Schutz- und einer Überwachungszone betroffen. Die Schutzzone hat ebenfalls einen Radius von drei Kilometern und umfasst auf Wittmunder Gebiet Teile der Gemeinden Nenndorf und Westerholt. Um die Schutzzone herum wurde eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet, die neben Teilen der Samtgemeinde Holtriem in der Samtgemeinde Esens auch Teile von Holtgast und Moorweg umfasst. Aufgrund einer Risikoanalyse konnte auf die Festlegung von Maßnahmen in diesen Zonen verzichtet werden. Die Allgemeinverfügung wird ausschließlich im elektronischen Amtsblatt auf der Internetseite www.jade-weser.de (/Amtsblatt) veröffentlicht.

Weiterhin in Kraft bleiben eine Schutz- und Überwachungszone nach einem Vogelgrippe-Ausbruch in einer Legehennenhaltung in Wittmund. Hier gelten weiterhin Verbringungsverbote sowie die Pflicht zur Aufstallung bzw. Absonderung des Hausgeflügels von Wildvögeln.

Auch außerhalb der Restriktionszonen sind angesichts des Vogelzuges und der Verbreitung des Vogelgrippevirus bei Wildvögeln alle Vogelhalter gehalten, ihre Bestände zu schützen und genau zu beobachten. Insbesondere ist die Hygiene beim Betreten von Geflügelhaltungen wichtig (Schuhwechsel, Schutzkleidung). Hausgeflügel darf keinen Kontakt zu Wildvögeln haben und darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unzugänglich sind. Die Tiere dürfen auch nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, ist für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Weitere Informationen zur Vogelgrippe und zur Änderung bei den Restriktionszonen finden Sie unter www.jade-weser.de (/SpezielleTierseuchen/Vogelgrippe).

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