Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis - Online Formular
Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Auszüge erteilen lassen.
Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Auszüge erteilen lassen.