Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
Sind Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärung). Dies muss öffentlich beurkundet werden. Die Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
Wir bitten um vorherige Terminabsprache telefonisch oder per E-Mail.
Hinweis:
Wird diese Erklärung nicht abgegeben, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Eine entprechende Bescheinigung (Negativbescheinigung) kann durch das Jugendamt ausgestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
- Bei nachgeburtlicher Erklärung: Geburtsurkunde des Kindes, in der der Vater eingetragen ist
- Bei vorgeburtlicher Erklärung: Mutterpass und Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.