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Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären


Sind Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärung). Dies muss öffentlich beurkundet werden. Die Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.

Wir bitten um vorherige Terminabsprache telefonisch oder per E-Mail.

Hinweis:

Wird diese Erklärung nicht abgegeben, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Eine entprechende Bescheinigung (Negativbescheinigung) kann durch das Jugendamt ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern
  • Bei nachgeburtlicher Erklärung: Geburtsurkunde des Kindes, in der der Vater eingetragen ist 
  • Bei vorgeburtlicher Erklärung: Mutterpass und Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung 

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Kosten

  • Die Beurkundung durch das Jugendamt ist kostenlos. Hinzu kommen etwaige Kosten für den Dolmetscher oder die Dolmetscherin.

    Beitrag: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
  • Jugendamt

    Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
  • Die Beurkundung der Sorgeerklärung beim Notar oder bei der Notarin kostet in der Regel 70,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer und Schreibauslagen, insgesamt circa 80,00 EUR. Hinzu kommen etwaige Kosten für den Dolmetscher oder die Dolmetscherin.

    Beitrag: Mindestens 70,00 EUR, höchstens 80,00 EUR. (Vorkasse: nein)
  • Notar, zzgl. Auslagen

    Gebühr: 80,00 EUR (Vorkasse: nein)

Ansprechpunkt

zuständig: Jugendamt oder Notarin und Notar

Zuständige Stelle

Jugendamt oder Notarin und Notar

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