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Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung

Tagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagespflege oder einer Kindertagesstätte. Jedes Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder. Die örtlichen Träger haben ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorzuhalten.

Der Besuch der Kindertagesstätte ist ab dem 3. Geburtstag eines Kindes bis zu seiner Einschulung beitragsfrei.

Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und die ergänzenden Handlungsempfehlungen "Sprachbildung und Sprachförderung" und "Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren" konkretisieren den Bildungsauftrag für den Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder.

Zuständigkeit bzgl. der Vergabe der Plätze

Die Vergabe der entsprechenden Plätze für Ihr Kind erfolgt in Ihrer Stadt-, Gemeinde oder Samtgemeindeverwaltung, in der Sie wohnhaft sind und nicht durch den Landkreis Wittmund.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Stadt Wittmund

Gemeinde Friedeburg

Samtgemeinde Esens

Samtgemeinde Holtriem

Gemeinde Langeoog

Gemeinde Spiekeroog

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle legen die Kommunen in ihren Satzungen fest. Die Landesregierung hat im KiTaG geregelt, dass die Betreuungsangebote für Kinder im Kindergartenalter im Umfang von bis zu acht Stunden beitragsfrei sind. Kosten für die Verpflegung von Kindern sind in dieser Regelung nicht enthalten.  

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Formulare

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