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Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Anerkennung


Personen oder Stellen, die die nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) vorgeschriebenen Sachkundeprüfungen abnehmen, bedürfen zum Nachweis der hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten einer vorherigen Anerkennung.

Erforderliche Unterlagen

  • Unterlagen, aus denen sich die Eignung zur Abnahme von Sachkundeprüfungen ergibt

Kosten

Es fallen Gebühren nach der Anlage zu §1 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) entsprechend Ziffer XVII.1 an.



Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Bearbeitungsdauer

  • 3 Monat(e)
    • § 3 Absatz 5 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

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