Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung
Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I .
Verfahrensablauf
Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.
Erforderliche Unterlagen
-
aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
-
Zulassungsbescheinigung Teil I
-
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
-
Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
-
Alternativ:
-
eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
-
der Nachweis der Steuerbefreiung
-
-
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
Hinweise (Besonderheiten)
Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.