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Beistandschaft durch das Jugendamt


Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.


Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für

  • die Feststellung der Vaterschaft oder

  • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes:

Anfangsbuchstabe des Nachnamen des KinderZuständige Sachbearbeitung
A - G Frau Ihben
H - K Frau Hallenga
L Frau Ihben
M - R Frau Hallenga
S - Z Frau Janssen

Erforderliche Unterlagen

Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.

Antragsberechtigt ist

  • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,

  • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,

  • die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.

Frist

Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht angegeben

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