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Fahrerlaubnis: Erteilung


Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.

Verfahrensablauf

Sie stellen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Die zuständige Stelle ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Erst nach der Überprüfung der antragstellenden Person kann der Prüfauftrag erteilt werden.

Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises
  • ggf. Kopie des Führerscheines (bei Erweiterungen)
  • original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Eignungsnachweise
    • für Klasse AM, A1, A2, A, L, T, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt):
      • Erste-Hilfe-Nachweis
      • Sehtest
    • für Klasse C1, C1E, C und CE:
      • Erste-Hilfe-Nachweis
      • augenärztliches Gutachten
      • ärztliches Gutachten
    • für Klasse D1, D1E, D und DE:
      • Erste-Hilfe-Nachweis
      • augenärztliches Gutachten
      • ärztliches Gutachten
      • Gutachten über besondere Anforderungen
      • Führungszeugnis der Belegart "0"

Frist

Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sollte spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden.

Rechtsgrundlage(n)

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