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Datum: 02.02.2023

Kreisverwaltung überprüft derzeit die erteilten waffenrechtlichen Erlaubnisse

Hinweis der Behörde: Bescheide werden ohne Vorankündigung versandt

Der Landkreis Wittmund ist als zuständige Waffenbehörde für die Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis bei Waffenbesitzern zuständig. Die Behörde ist außerdem gesetzlich dazu verpflichtet, die Eigentümerinnen und Eigentümer einer solchen Erlaubnis mindestens alle drei Jahre auf ihre Zuverlässigkeit hin zu überprüfen. Daneben sind auch die waffenrechtlichen Bedürfnisse, also der Grund warum jemand eine Waffe besitzen darf, alle fünf Jahre im Detail zu überprüfen. Derartige Kontrollen müssen zukünftig vermehrt erfolgen, worauf der Landkreis die Eigentümer von waffenrechtlichen Erlaubnissen vorab schon einmal hinweisen möchte, so die Kreisverwaltung. Für den Erlaubnisinhaber ist eine Kontrolle gebührenpflichtig. Die ersten Kontrollen in diesem Jahr sind bereits erfolgt und entsprechende Gebührenbescheide werden zeitnah versandt, teilt die Kreisverwaltung weiter mit. Eine Information über die Kontrolle selbst erfolgt seitens des Landkreises vorher jedoch nicht. Weitere Informationen dazu erteilt:

Herr Libor

Fachbereich Ordnung

Verwaltungsgebäude II
Schloßstraße 11
26409 Wittmund

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