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Ladeinfrastrukturkonzept des Landkreises Wittmund und den kreisangehörigen Gemeinden


Die Aufgabe des Ladeinfrastrukturkonzeptes ist es, eine transparente Information zum Ausbauumfang für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Pkw innerhalb des Landkreises Wittmund und seiner kreisangehörigen Kommunen bis zum Jahr 2030 zu bieten, dabei Standorte zu identifizieren, eine geeignete Art der Ladeinfrastruktur an diesen Orten vorzuschlagen und abschließend unter Einbeziehung der vorliegenden Stromnetze und ansatzweise geschätzter Umsetzungskosten eine mögliche Priorisierung als Umsetzungsreihenfolge bis 2030 vorzuschlagen.

Das nachfolgende Konzept ist entstanden in Zusammenarbeit des Landkreises Wittmund und seiner kreisangehörigen Kommunen als Modelllandkreis für Ladeinfrastrukturkonzepte mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Vorteile des Konzepts sind insbesondere die ein erstmaliger Überblick über die zukünftige Entwicklung, die Möglichkeit auch weniger attraktive Standorte abzudecken, sowie Grundlage für politische Beschlüsse und die praktische Umsetzung.


Das Ladeinfrastrukturkonzept:

Die ermittelten Standorte sind grundsätzlich geeignete und potentiell umsetzbare Standorte für öffentliche Ladeinfrastruktur (Ladepunkte). Die tatsächliche Umsetzung, der tatsächliche Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur hängt von vielen Faktoren ab, so dass es bei den im Konzept bevorzugten Standorten zu Veränderungen, Verschiebungen, Zusammenlegungen und dergleichen kommen kann.


Anlage 1 - Kommunal-Teil:

Ergebnisse des Ladeinfrastrukturkonzepts Kommune für Kommune


Anlage 2 - LISA-Tabellen:

Zur Bestimmung der Frage nach dem Ausbauumfang innerhalb einer Kommune haben die Elektromobilitätsmanager der NLStBV selbstständig ein bundesweit einmaliges Verfahren entwickelt. Dazu ließ der Landkreis Wittmund der NLStBV die jeweiligen Einwohnerdaten der Ortsteile zukommen. Mithilfe der von den Elektromobilitätsmanagern entwickelten LISA-Tabelle wurde der Bedarf an benötigter Ladekapazität im Jahr 2030 für den Landkreis Wittmund ermittelt, in dem zunächst für jede Kommune der Bedarf einzeln berechnet und dann gebündelt wurde.

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